Die Bürgerbauberatung berät qualifiziert Entwurfsverfasser/innen, Bauträger/innen, Bauherren und –frauen über die Durchführbarkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen.
Sie gibt Auskünfte über allgemeine Fragen des Baurechts, die für Grundstücke geltenden rechtlichen Grundlagen, baurechtliche Verfahren und eventuell erforderliche weitere Genehmigungen.
Einsichtnahme in Bebauungspläne und Flächennutzungsplan kann genommen werden.
Bei Bedarf werden Kontakte zu anderen Dienststellen wie Denkmalschutzbehörde, Verkehrsplanung, Tiefbauamt, Umweltschutzamt, etc. geknüpft.
Die Planannahme ist der Bürgerbauberatung angegliedert.