Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung)
Ausländer- und Integrationsbüro
Bahnhofstrasse 6
EG
91126 Schwabach
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr
und von 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Ausnahme
und nach Vereinbarung; Mittwoch geschlossen
(Gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).
Zur Verlängerung des Aufenthaltstitels werden in der Regel neben einem aktuellen Foto (bitte eine Frontalaufnahme) folgende Nachweise in Original und Kopie benötigt:
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate - Selbständige/Freiberufler: aktueller Einkommenssteuerbescheid bzw. Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters (Gewinn nach Steuern)
- Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug) - bei Eigentumswohnungen: Höhe der monatlichen Belastungen (Zins + Tilgung, Höhe des Hausgeldes)
- Krankenversicherungsnachweis
Zusätzlich können weitere Nachweise, wie z.B. eine gemeinsame Erklärung über den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft oder eine Immatrikulationsbescheinigung für die Verlängerung des Aufenthaltstitels wichtig sein. Wir möchten Sie bitten, sich diesbezüglich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.
Gebühren:
Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten beträgt 30,00 €.
Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis seit dem 01.01.2005 auch die Arbeitserlaubnis beinhaltet. Auf Grund des engen Zusammenhangs zwischen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist die rechtzeitige Beantragung der Verlängerung des Aufenthaltstitels noch wichtiger als bisher! Das Zuwanderungsgesetz sieht bei einer verspäteten Antragstellung, also Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels, den Verlust aller bisher erworbenen Rechte vor. Für den Einzelnen kann dies bedeuten, dass er nicht mehr arbeiten darf und damit seinen Arbeitsplatz gefährdet. Deswegen unser Appell: Beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels!
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