Stadt Schwabach - Stadtverwaltung A-Z

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Amt für Jugend und Soziales


Bahnhofstraße, EG, 1. OG, 2. OG
91126 Schwabach

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr von 8:00 - 12:00 Uhr
Do auch von 14:00 - 17:00 Uhr

Ausnahme

und nach Vereinbarung. Bitte beachten: Mittwoch ganztägig geschlossen!

Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen.


Wer kann Leistungen erhalten?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.


In welcher Höhe besteht Anspruch auf Leistungen?

Die Leistungen umfassen

  • den maßgebenden Regelsatz
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • soweit zutreffend Mehrbedarfe und einmalige Bedarfe
  • Kranken- und Pflegversicherungsbeiträge
  • Hilfe in Sonderfällen

Die Leistung beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.


Kontakt

Zimmernummer: II. OG Zi. 04 und 06
Telefon:  09122 860  -  339 und 219
Fax:  09122 860  -  249
E-Mail: sozialamt@schwabach.de

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