Hilfe zur PflegeAmt für Jugend und Soziales
Bahnhofstraße, EG, 1. OG, 2. OG Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr von 8:00 - 12:00 Uhr
Ausnahmeund nach Vereinbarung. Bitte beachten: Mittwoch ganztägig geschlossen! Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Leistungen erhalten pflegebedürftige Personen
Der Umfang der Hilfe richtet sich nach der Entscheidung der Pflegekasse (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). In Betracht kommen z.B.
Kontakt
Zimmernummer: 1. OG Zi.07 |