Stadt Schwabach - Stadtverwaltung A-Z

Hilfe zur Pflege

Amt für Jugend und Soziales


Bahnhofstraße, EG, 1. OG, 2. OG
91126 Schwabach

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, Fr von 8:00 - 12:00 Uhr
Do auch von 14:00 - 17:00 Uhr

Ausnahme

und nach Vereinbarung. Bitte beachten: Mittwoch ganztägig geschlossen!

Wer wegen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Leistungen erhalten pflegebedürftige Personen

  • Wenn keine gesetzliche oder private Pflegeversicherung besteht oder deren Leistungen nicht ausreichen
  • Wenn sie die anfallenden pflegebedingten Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen finanzieren können.

Der Umfang der Hilfe richtet sich nach der Entscheidung der Pflegekasse (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). In Betracht kommen z.B.

  • Kostenübernahme ambulanter Pflegeleistungen
  • Pflegegeld
  • Pflegehilfsmittel
  • Kostenübernahme für Tages- und Nachtpflege

Kontakt

Zimmernummer: 1. OG Zi.07
Telefon:  09122 860  -  240
Fax:  09122 860  -  249
E-Mail: sozialamt@schwabach.de