Lässt sich die häusliche Pflege nicht rund um die Uhr sicherstellen, ist eine teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege möglich. Je nach Pflegebedürftigkeit werden die Kosten im Rahmen der jeweiligen Höchstbeträge von der Pflegeversicherung übernommen.
In Fällen, in denen vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich ist oder pflegende Angehörige entlastet werden sollen, können Pflegebedürftige in einem Heim versorgt werden. Leistungen werden für längstens vier Wochen im Kalenderjahr von der Pflegekasse übernommen.
Diese Wohnformen sind insbesondere für schwerstpflegebedürftige Menschen vorgesehen, die rund um die Uhr auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind. Alten- und Pflegeheime unterliegen der behördlichen Heimaufsicht.
Eine Übersicht der Schwabacher Einrichtungen finden Sie hier:
Download |