Viele Stoffe, die in der Industrie (z.B. Lösemittel) und im privaten Bereich (z.B. Heizöl) verwendet werden, können bei unsachgemäßer Handhabung zur einer erheblichen Verunreinigung von Böden und Wasser führen. Die im Schadensfall erforderlichen Sanierungen sind meist mit sehr hohem finanziellen und technischen Aufwand verbunden.
Um derartigen Schadensfällen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorzubeugen, sind entsprechende Schutzsysteme (z.B: Auffangwannen) einzurichten. Die in diesem Zusammenhang durchzuführenden baulichen Maßnahmen dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist daher bei der Stadt Schwabach anzuzeigen.
Für die Anzeige von wassergefährdenden Stoffen stehen je nach Art des Stoffes bzw. des Umgangs verschiedene Formblätter zur Verfügung:
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Die Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben an das Umweltschutzamt der Stadt Schwabach zu senden.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere, ausführliche Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Frau Ruhland vom Umweltschutzamt steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung: