Jede stimmberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann von der Briefwahl Gebrauch machen. Bestimmte Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt der Stadt Schwabach schriftlich, oder mündlich, aber nicht fernmündlich, beantragt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können Sie das erforderliche Formular hier herunterladen:
Bis spätestens Anfang September 2008 wird allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgern eine Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt, auf deren Rückseite ebenfalls ein Antrag aufgedruckt ist.
Der Antrag kann dann vollständig ausgefüllt und ausreichend frankiert dem Wahlamt geschickt werden.
Darüber hinaus nehmen auch alle städtischen Dienststellen den Antrag entgegen und leiten diesen an das Wahlamt weiter.
Antragsberechtigt ist,
Auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen, jeweils eine für die Erststimme (Wahlkreisabgeordnete) und eine für die Zweitstimme (Landesliste der Parteien). Der Stimmzettel ist in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen und zuzukleben. Wichtig ist, dass die „Versicherung an Eides statt“ auf dem Wahlschein unterschrieben wird. Danach ist der Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken. Dieser sollte zugeklebt und unfrankiert zur Deutschen Post oder direkt zum Wahlamt gebracht werden.
Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis Donnerstag, 24. September 2009, bei der Deutschen Post eingeliefert werden. Der Wahlbrief muss nämlich bis zum Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, um bei der Auszählung der Briefwahl auch berücksichtigt werden zu können.
Letzter Termin für den Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen ist der zweite Tag vor dem Wahltag bis 15.00 Uhr.
Bitte achten Sie darauf, den schriftlichen oder mündlichen Antrag unter Angabe des Grundes rechtzeitig zu stellen.
Nach o. g. Termin ist ein Antrag nur noch in Ausnahmefällen, wie z. B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Wahlamt in Verbindung.
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