Die Bundesrepublik Deutschland sichert mit dem neuen Zuwanderungsgesetz die sprachliche Integration der Migrantinnen und Migranten. Die VHS Schwabach ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offiziell anerkannter Sprachkursträger. Ein Integrationskurs umfasst 645 Unterrichtsstunden und besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 45 Unterrichtsstunden. Der Sprachkurs vermittelt solide Mittelstufenkenntnisse der deutschen Sprache, wie sie mit dem Niveau B1 auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beschrieben sind. Der Sprachkurs besteht aus Kursabschnitten mit jeweils 100 Stunden. Die ersten 300 Stunden werden Basissprachkurs genannt, die darauf folgenden 300 Stunden Aufbausprachkurs. Im Sprachkurs lernen die Teilnehmer/innen den Wortschatz, den sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag brauchen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Nachbarn uns Arbeitskollegen, das Schreiben von Briefen und das Ausfüllen von Formularen. Der Orientierungskurs informiert über das Leben in Deutschland und vermittelt Wissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngste Geschichte des Landes. Es gibt auch spezielle Integrationskurse für Teilnehmer/innen mit einem besonderen Förderbedarf. Diese Kurse dauern 945 Unterrichtsstunden.
Welcher Kurs der richtige ist und mit welchen Kursabschnitt begonnen werden sollte, stellt die VHS in einem Test vor Kursbeginn fest. Alle Integrationskurse schließen mit der Prüfung zum “Zertifikat Deutsch” und dem Test zum Orientierungskurs ab. Das “Zertifikat Deutsch” entspricht der Prüfung des Goethe-Instituts, hat einen hohen Bekanntheitsgrad und ist als europäisches Sprachenzertifikat von allen europäischen Ländern anerkannt. Das “Zertifikat Deutsch” gilt auch als Nachweis von Deutschkenntnissen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Die VHS Schwabach nimmt durch speziell geschultes Fachpersonal die Sprachprüfung ab und bereitet in ihren Kursen auf die Prüfungen vor. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können in der Regel durch das Zertifikat Deutsch (B1) nachgewiesen werden. Ab 1.September 2008 müssen Einbürgerungsbewerber/innen zusätzlich einen Einbürgerungstest absolvieren, der Kenntnisse in Politik und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland abfragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Volkshochschulen mit der Durchführung der Einbürgerungstests beauftragt. Ab Herbst wird die VHS Schwabach hierzu Einbürgerungskurse anbieten. Nähere Auskünfte über den Nachweis von Sprachkenntnissen und die Einbürgerung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsstelle, Herr Wunder,
Tel. 09122 860-315.